Bauanzeigen

Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 15 NÖ BO für NÖ mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen. Z.B.: Aufstellung von Gerätehütten und Gewächshäusern mit einer Grundrissfläche bis zu 6 m² und einer Gebäudehöhe bis zu 2 m auf Grundstücken im Bauland. Die Aufstellung von Wärmeerzeugern von Zentralheizungsanlagen. Die Aufstellung von TV-Satellitenantennen und Solaranlagen oder deren Anbringung an Bauwerken.

Bitte mitbringen:

  • Anzeige formlos,
  • Skizze des Bauvorhabens
  • Zuständig


    Hipp Alexandra
    Kontaktdaten von Alexandra Hipp
    FunktionAmtsleiterin
    NameAlexandra Hipp
    AdresseHauptplatz 25
    3931 Schweiggers
    Telefon+43 2829 8234 12
    Faxnummer+43 2829 8234 22
    E-Mail (offiziell)a.hipp@schweiggers.gv.at