Jedes Bauvorhaben ist bei der Baubehörde zu melden und fertigzustellen!!
§ 14 Bewilligungspflichtige Bauvorhaben
- Errichtung aller baulichen Anlagen (auch Terrassenüberdachung über 50 m² und 3 m Höhe)
- Heizkessel mit NWL > 50 kW oder wenn Abgasanlage über Dach geführt
- Herstellung des verordneten Bezugsniveaus
- Aufstellung von Maschinen und Geräten in baulicher Verbindung mit Bauwerken, die nicht gewerbliche Betriebsanlagen sind bzgl. Statik, Brandschutz oder Nachbarrechten
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§ 15 Anzeigepflichtige Vorhaben
Vorhaben ohne bauliche Maßnahmen:
- Änderung des Verwendungszwecks
- Straßenseitige Einfriedung, welche keine bauliche Anlage ist
Vorhaben mit geringfügigen baulichen Maßnahmen:
- Nachträgliche Wärmedämmung
- Nicht ortsfeste Tierunterstände
Vorhaben in Schutzzonen und Altortgebieten:
Solaranlagen, Photovoltaikanlagen, TV-Satellitenantennen, straßenseitig einsehbare Pergolen, Änderung der Fassadengestaltung (Fenstertausch, Farbgebung, Werbemaßnahmen)
Benötigt: Fertigstellung & Atteste
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§ 16 Meldepflichtige Vorhaben
- Aufstellung von Heizkesseln NWL < 50 kW mit Abgasanlage über Dach (Fertigstellung inkl. Befunde)
- Photovoltaikanlagen außerhalb von Schutzzonen und Altortgebieten (Fertigstellung & Elektroprüfbericht)
Benötigt: Fertigstellung & Atteste
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§ 18 Abs. 1a Verfahrenserleichterungen – Vorhaben von § 14
- Gebäude bis 10m² und max. Höhe 3m im Bauland
- Heizkessel bis 400kW
- oberirdische bauliche Anlagen mit gebäudegleicher Verwendung - 50m² max. Höhe 3m
- Maschinen und Geräte in baulicher Verbindung mit Bauwerk
Benötigt: Maßstäbliche Darstellung und Beschreibung genügt; keine Parteistellung von Nachbarn; keine Bauplatzerklärung, kein Bauführer; Fertigstellung mit Attesten
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§ 30 Fertigstellung
Jedes Bauvorhaben ist mit einer Fertigstellungsanzeige bei der Baubehörde zu melden. Anzuschließen sind: Bescheinigung des Bauführers, lagerichtige Darstellung, sowie sämtliche Atteste die im Baubewilligungsbescheid vorgeschrieben sind. Fertigstellungsanzeigen gelten auch für melde- und anzeigepflichtige Bauvorhaben.
BITTE nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr!