Veranstaltungsrichtlinien

Das neue NÖ Jugendgesetz bringt wesentliche Veränderungen zum Schutze unserer Jugend. Um diesen Bestimmungen vor allem bei den kommenden Vereinsveranstaltungen gerecht zu werden, haben sich die Vereine der Marktgemeinde Schweiggers auf Richtlinien bei den "Festen" geeinigt. Veranstaltungen die diese "Richtlinien" einhalten, werden mit einem neuen "Qualitätssiegel" versehen.

Richtlinien:

Youth of Today

  • Keine Aktionen mit Alkohol wie z.B. Happy Hour, Metersaufen, Kübelsaufen etc.

  • Preisgestaltung von kalten alkoholfreien Getränken. Es werden mindestens 2 kalte alkoholfreie Getränke angeboten, die nicht teurer sind als die selbe Menge des billigsten alkoholischen Getränkes.
    Kennzeichnung: NÖ Jugend- und Familiengetränk

  • Gestaltung der festeigenen Parkplätze (z.B. Beleuchtungen) zur Eindämmung von "Kofferraumparties"

  • Überwachung der festeigenen Parkplätze (z.B. durch FF-Angehörige in Uniform)

  • Freier Eintritt für Jugendliche unter 16 Jahren

Man kann aber die Verantwortung als Eltern oder Erziehungsberechtigte nicht auf den Veranstalter abschieben. Deswegen wird als Beilage zu dieser Information das neue NÖ Jugendgesetz in kurzer Form noch einmal beschrieben.

Wir hoffen mit dieser Initiative einen Beitrag zum Schutz unserer Jugend leisten zu können.

NÖ Jugendschutzgesetz  vom 16. Februar 2006

Zusammenfassung  des NÖ Jugendschutzgesetzes

Download  des Logos "Youth of Today" inkl. Bedienungsanleitung für alle Vereine, die das für Ihre Veranstaltungen nutzen
Download eines Vordruckes für die Information der Gäste zum Auflegen auf den Tischen