Ortskernförderung

Die Marktgemeinde Schweiggers gewährt Förderungen für die Belebung bestehender Liegenschaften bei Vorschreibung der Ergänzungsabgabe zur Aufschließungsabgabe nach § 39 Abs. 3 NÖ Bauordnung.  

Gefördert werden Liegenschaften, für die Flächen mit der Widmung "Bauland" eine  Ergänzungsabgabe gemäß § 39 Abs. 3 der NÖ Bauordnung 2014 vorgeschrieben werden muss.

Die Förderhöhe beträgt bei Gründung von zwei Hauptwohnsitzern 60 % und bei Gründung eines Hauptwohnsitzes 30 % der vorgeschriebenen Ergänzungsabgabe nach § 39 Abs. 3 NÖ Bauordnung.

Bei kommunalsteuerpflichtigen Gewerbebetreibenden und Landwirtschaft mit Mehrfachantrag beträgt die Förderhöhe 70 % der vorgeschriebenen Ergänzungsabgabe nach § 39 Abs. 3 NÖ Bauordnung.

Ist die nach Abzug der Förderung verbleibende, noch zu entrichtende Ergänzungsabgabe größer als € 5.000,- wird der übersteigende Betrag zusätzlich zur Gänze gefördert.


Richtlinien für die Ortskernförderung der Marktgemeinde Schweiggers (122 KB) - .PDF

Zuständig

Zuständigkeiten