HANDWERKERBONUS AB 15.07.2024

Veröffentlichungsdatum25.04.2024Lesedauer2 MinutenKategorienGemeinde
Handwerkerbonus 2024

Der Nationalrat hat vergangenen Mittwoch mit breiter Mehrheit die Neuauflage des Handwerkerbonus beschlossen. Der Bonus gilt rückwirkend mit 1. März 2024 und kann ab dem 15. Juli 2024 online eingereicht werden. Die Antragstellung ist zur effizienteren Abwicklung ausschließlich online möglich. Wenn Verwandtschaft und Freunde nicht weiterhelfen können, springen nun die Gemeindeämter ein.

So stehen für die Jahre 2024 und 2025 insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung. Gewährt werden 20% Unterstützung bei Handwerkerrechnungen für den privaten Lebensbereich. Im Jahr 2024 kann man einen Maximalbetrag von 2.000 Euro und im Jahr 2025 einen Maximalbetrag von 1.500 Euro beantragen.


Was wird gefördert?

  • Der Handwerkerbonus ist ein finanzieller Anreiz für Handwerksleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich.
  • Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause, z.B. Ausmalen, Kücheneinbau, Fliesenlegen, usw.
  • Auch Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau, bzw. der Wohnraumschaffung sind umfasst.
  • Gefördert werden Handwerkerleistungen rückwirkend ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025.
  • Es gibt zwei Förderperioden, nämlich Kalenderjahr 2024 und 2025. Im Kalenderjahr 2024 gilt eine Förderobergrenze von 2.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit. Im Jahr 2025 gibt es eine Obergrenze von 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit. Es stehen 300 Millionen Euro zur Verfügung.
  • Ein wesentliches Merkmal des Handwerkerbonus ist die Möglichkeit, mehrere Rechnungen in einem Antrag zusammenfassen, was die Antragstellung erleichtert.
  • Rechnungen haben die Arbeitsleistung gesondert auszuweisen und sind unbedingt aufzubewahren.
  • Eine Kombination mit anderen Förderungen auf Länder- und Bundesebene ist nicht möglich

Wie kann der Antrag gestellt werden?

  • Die Antragsphase für den Handwerkerbonus startet am 15. Juli 2024. Anträge können für Arbeiten eingereicht werden, die seit dem 1. März 2024 durchgeführt wurden.
  • Die Beantragung erfolgt online über die Website handwerkerbonus.gv.at
  • Über eine Antragsmaske müssen nur wenige Daten bekannt gegeben werden. Zur Identifikation des Antragsstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig.

Zudem wird es möglich sein, in Vertretung für jede Person den Antrag mit den notwendigen Dokumenten einzureichen.


Weitere Informationen: Maßnahme Handwerkerbonus