Nächtigungstaxe

Die Nächtigungstaxe ist eine gemeinschaftliche Landesabgabe, die vom nächtigenden Gast zu entrichten ist und im Verhältnis 65 % zu 35 % zwischen Land und Gemeinden aufgeteilt wird.

Die Marktgemeinde Schweiggers ist aufgrund der Nächtigungszahlen als Nicht-Kurortgemeinde eingestuft.

Die Nächtigungstaxe beträgt € 2,50 je Nächtigung.