Landtagswahl 2018

Veröffentlichungsdatum15.01.2018Lesedauer3 Minuten
Wahl

Am 28. Jänner 2018 findet die Landtagswahl 2018 statt.

Wahlberechtigt sind (mit dem Stichtag 17.11.2017):

·         österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind sowie

·         Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.

Durch die Zusendung der
„Amtlichen  Wahlinformation - Landtagswahl 2018“ wollen wir sie optimal unterstützen.

Diese ist personalisiert und beinhaltet einen Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet und einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert.

Doch was ist mit all dem zu tun?
Wenn Sie am 28. Jänner 2018 im Wahllokal Ihre Stimme abgeben, bringen Sie den personalisierten Abschnitt mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung, weil die Wahlbehörde nicht mehr im Wählerverzeichnis suchen muss.

Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte die „Amtliche Wahlinformation“. 

Sie haben zur Beantragung einer Wahlkarte vier Möglichkeiten

·         persönlich am Gemeindeamt (die Mitnahme der Wählerinformation ist hilfreich!)

·         schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert

·         elektronisch im Internet, mit dem personalisierten Code auf der „Amtlichen Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr auf www.wahlkartenantrag.at Ihre Wahlkarte beantragen

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 ·         per Mail an gemeinde@schweiggers.gv.at  unter Angabe Ihrer Passnummer

Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 24. Jänner 2018 bis 15.00 Uhr!

Wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 26. Jänner 2018, 12:00 Uhr erfolgen.

Eine persönliche Antragsstellung am Gemeindeamt ist ebenfalls bis Freitag, den 26. Jänner 2018, 12:00 Uhr möglich.

Die Zustellung der Wahlkarte erfolgt eingeschrieben  und mit RSB an Ihre angegebene Zustelladresse. 

Mitnahme einer Wahlkarte für andere Personen
​Wenn Sie für eine andere Person eine Wahlkarte mitnehmen möchten, benötigen Sie hierzu eine Vollmacht der jeweiligen Person mit eigenhändiger Unterschrift. Sonst können keine Wahlkarten ausgehändigt werden.

Wählen mit Wahlkarten
Sie können per Briefwahl SOFORT nach Erhalt der Wahlkarte wählen und diese dann zum Postpartner (Pollak) oder direkt zum Gemeindeamt (Briefkasten) bringen. Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag (28.01.2018) bis 06:30 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde Schweiggers einlangen!!

Wählen durch persönliche Stimmabgabe

in Ihrem Sprengel der Gemeinde

Wahllokal

Öffnungszeiten

Sprengel I

Schweiggers

Rathaus Schweiggers

8.00 - 12.00 h

Sprengel II

Mannshalm

Pfarrhof Schweiggers

8.00 - 12.00 h

Sprengel III

Perndorf

Jugendraum Schweiggers

9.00 - 12.00 h

Sprengel IV

Limbach

GH Grünstäudl

9.00 - 12.00 h

Sprengel V

Sallingstadt

Dorfwirtshaus Sallingstadt

8.00 - 12.00 h

Sprengel VI

Siebenlinden

FF-Haus Siebenlinden

9.00 - 12.00 h

Sprengel VII

Gr.Reichenbach

FF-Haus Großreichenbach

9.00 - 12.00 h