Hundeabgabe

Bei der Höhe der Hundeabgabe wird zwischen Nutzhund und sonstigem Hund unterschieden.

Als Nutzhund wird ein Hund anerkannt, wenn er als

  • Jagdhund von beeideten Jagdaufsichtsorganen oder
  • zur Bewachung von Objekten, die mehr als 100 m von einer geschlossenen Ortschaft entfernt sind

gehalten wird.


Die Hundeabgabe im Gemeindegebiet Schweiggers beträgt jährlich:

  • Nutzhund:   € 6,54
  • Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential:   € 100,00
  • Sonstiger Hund:    jährlich             € 25,00


Hundemarke einmalig  € 2,00