Ergänzungsabgabe

Zuständig

Eine Ergänzungsabgabe wird fällig, wenn sich das Gesamtausmaß oder die Anzahl der Bauplätze vergrößert.

Eine Ergänzungsabgabe ist auch vorzuschreiben, wenn eine Baubewilligung für den Neu- oder Zubau erteilt wird und damals (bei Grundabteilung oder Bauplatzerklärung) bei der Berechnung kein oder ein niedrigerer Bauklassenkoeffizient (BKK) angewendet wurde, als heute anzuwenden ist. Trifft auch zu wenn noch nie eine Aufschließungsabgabe vorgeschrieben bzw. entrichtet wurde.