Der Einheitssatz für die Berechnung der Aufschließungsabgabe beträgt ab 01.01.2023: € 580,-
Berechnungsformel: Berechnungsfläche x Bauklassenkoefizient x Einheitssatz
Die Aufschließungsabgabe ist der Kostenbeitrag des Eigentümers eines im Bauland gelegenen Grundstückes zu den Straßenbaukosten (z.B. für Fahrbahn, Gehsteig, Oberflächenentwässerung und Beleuchtung).Die Abgabe ist eine einmalig zu entrichtende Gemeindeabgabe und wird entweder bei Erklärung eines Grundstücks oder Grundstücksteiles zum Bauplatz oder bei der erstmaligen Errichtung eines Gebäudes vorgeschrieben.