Aufschließungsabgabe

Zuständig

Der Einheitssatz für die Berechnung der Aufschließungsabgabe beträgt ab 01.01.2023: € 580,-

 

Berechnungsformel:
     Berechnungsfläche x Bauklassenkoefizient x Einheitssatz

  • Berechnungsfläche = Wurzel aus Fläche des Grundstückes
  • Bauklassenkoeffizent (BKK) = ist von der Bauklasse abhängig, welche von der Gebäudehöhe abgeleitet wird. Der BKK bei Bauklasse I und II (bei einer Gebäudehöhe bis 8 Meter) beträgt 1,25. Gebäude mit einer Höhe von 8 bis 10 Meter fallen in die Bauklasse III mit einem BKK von 1,5.
  • Einheitssatz = Verordnung des Gemeinderates, womit die durchschnittlichen Baukosten für einen Laufmeter Straße samt Gehsteig und Oberflächenentwässerung abgedeckt sein soll.

Die Aufschließungsabgabe ist der Kostenbeitrag des Eigentümers eines im Bauland gelegenen Grundstückes zu den Straßenbaukosten (z.B. für Fahrbahn, Gehsteig, Oberflächenentwässerung und Beleuchtung).
Die Abgabe ist eine einmalig zu entrichtende Gemeindeabgabe und wird entweder bei Erklärung eines Grundstücks oder Grundstücksteiles zum Bauplatz oder bei der erstmaligen Errichtung eines Gebäudes vorgeschrieben.