Heizkostenzuschuss 2022/23

Veröffentlichungsdatum04.10.2022Lesedauer1 Minute
Heizkostenzuschuss

Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2022/23 in der Höhe von € 150,00 zu gewähren.

Zusätzlich wird aufgrund der aktuellen Teuerungswelle im Energiebereich (insbesondere Heizkosten) für das Jahr 2022/2023 eine NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss 2022/2023 in Höhe von € 150,00 gewährt werden.

Der Heizkostenzuschuss kann nur auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2023 beantragt werden. 

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?

  • AusgleichszulagenbezieherInnen
  • BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
  • BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
  • Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt. 

Voraussetzungen: 

  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Staatsangehörige eines anderen EWR-Mitgliedstaates sowie deren Familienangehörige
  • Anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention
  • Drittstaatsangehörige, wenn es sich um Familienangehörige von EWR-BürgerInnen im Sinne von Art. 24 in Verbindung mit Art. 2 der EU Richtlinie RL 2004/38/EG handelt
  • Hauptwohnsitz in NÖ, seit mind. 6 Monaten vor der Antragstellung
  • Monatliche Bruttoeinkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten

Mitzubringen:

  • Einkommensnachweis
  • Sozialversicherungsnummer
  • IBAN


Weiter Informationen zum Heizkostenzuschuss finden sie auf der Homepage der niederösterreichischen Landesregierung.

Die Einkommensgrenzen finden Sie hier.