Keine Impfterminbuchung am 24.02.2021 für Ü80

Veröffentlichungsdatum23.02.2021Lesedauer2 Minuten
Impfung

Am Mittwoch, den 24. Februar gibt es leider mangels verfügbarem Impfstoff keine zusätzliche Impfterminbuchung.

Die nächste Freischaltung von Impfterminen für Personen über 80 Jahre und für Angehörige von Hochrisikogruppen erfolgt, sobald uns die Lieferung von weiterem Pfizer-Impfstoff fix zugesagt wurde.

Wer kann am kommenden Freitag, den 26.Februar einen Impftermin hier buchen?

Am Freitag, 26.02.2021 um 10:00 Uhr werden die nächsten 54.000 Termine für jeweils zwei Teilimpfungen in zusätzlichen über 200 Impfstellen in ganz Niederösterreich freigeschaltet. Ab diesem Zeitpunkt können diese hier gebucht werden: www.impfung.at/termin (aktuell noch nicht aktiv)

Verwendet wird der Impfstoff von AstraZeneca, der aktuell nur an unter 65-Jährige verimpft werden soll.

Gemäß dem bundesweit gültigen Impfplan steht folgenden Personengruppen Impfstoff von Astra Zeneca zur Verfügung:

  • Gesundheitspersonal in folgenden Tätigkeitsbereichen
    • Angestellt oder selbstständig in einem Gesundheitsberuf tätig (Ärztin/Arzt, Pflegepersonal, Physiotherapie, Ergotherapie, Ordinationsassistenz, …)
    • Tätig in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
    • Tätig in Apotheken
    • Öffentlicher Gesundheitsdienst mit direktem Personenkontakt (auch Personen die testen (Abstrichnahme) und impfen)
    • 24-Stunden-Personenbetreuung 
  • Eine spezielle Risikogruppe, und zwar nur folgende
    • Personen mit Behinderung UND Unterstützung durch eine persönliche Assistenz
    • Persönliche(r) Assistent(in) eines Menschen mit Behinderung
      • Die persönlichen Assistentinnen/Assistenten leisten für Menschen mit Beeinträchtigungen Unterstützung bei der Grundversorgung, bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, der Freizeitgestaltung und der Kommunikation und sie begleiten und fördern auch deren Mobilität. Sie gehören dieser Berufsgruppe an, wenn Sie dies nachweisen können.
  • Kontaktpersonen, und zwar nur folgende
    • Engste Kontaktpersonen (leben im selben Haushalt) von Kindern unter 18 Jahren mit COVID-19 Risiko-Attest
    • Engste Kontaktpersonen (leben im selben Haushalt) von Schwangeren

Wie wird die Zugehörigkeit zu einer berechtigten Personengruppe bei der Buchung am Freitag nachgewiesen?

Bei der Terminbuchung müssen Sie die Zugehörigkeit zu einer der oben angegebenen impfberechtigten Gruppen auswählen. 

WICHTIG: Der Nachweis selbst erfolgt erst direkt in der Impfstelle. Bei fehlendem Nachweis werden Sie abgewiesen. Bitte übermitteln Sie keinesfalls vorab Befunde oder Atteste. Diese müssen aus Datenschutzgründen sofort gelöscht werden.

Welche Nachweise sind dann in der Impfstelle beim Impftermin erforderlich?

  • Personal: Berufsgruppen- / -berechtigungsausweis oder Bestätigung des Arbeitgebers (firmenmäßige Zeichnung)
  • Risikogruppen: Behindertenausweis und Nachweis der Unterstützung durch eine persönliche Assistenz
  • Kontaktperson: COVID-19 Risiko-Attest einer Erkrankung gemäß COVID-19 Risikogruppen-Verordnung eines Kindes unter 18 Jahren, oder Mutter-Kind-Pass (ohne eingetragener Geburt). Für beide Gruppen ist ein Nachweis des Aufenthalts im selben Haushalt erforderlich (Engste Kontaktpersonen leben im selben Haushalt).