5. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes

Veröffentlichungsdatum02.02.2021Lesedauer1 Minute
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Der Gemeinderat der Marktgemeinde Schweiggers beabsichtigt, für die Katastralgemeinden Schweiggers, Mannshalm, Schwarzenbach, Siebenlinden, Unterwindhag und Walterschlag das örtliche Raumordnungsprogramm (Flächenwidmungsplan) auf Grund des § 25 Abs. 1 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. 3/2015 i.d.g.F., abzuändern.

Der Entwurf, verfasst von der Dipl. Ing. Porsch ZT GmbH, 3950 Gmünd, wird gemäß § 24 Abs. 5 NÖ Raumordnungsgesetz 2014, LGBl. 3/2015 i.d.g.F., durch sechs Wochen, das ist in der Zeit von

03.02.2021 bis 17.03.2021

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.

Jedermann ist berechtigt, innerhalb des Auflagefrist zum Entwurf der Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.

Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.

Bebauungsplan

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Schweiggers beabsichtigt, einen Bebauungsplan für einen Teilbereich der KG Unterwindhag zu erlassen.

Der Entwurf, verfasst von der Dipl. Ing. Porsch ZT GmbH, 3950 Gmünd, wird gemäß § 33 (1) NÖ Raumordnungsgesetz 2014, LGBl. 3/2015 i.d.g.F., durch sechs Wochen, das ist in der Zeit von

03.02.2021 bis 17.03.2021

im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.

Jedermann ist berechtigt, innerhalb des Auflagefrist zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich Stellung zu nehmen.

Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.