NÖ HEIZKOSTENZUSCHUSS
Die NÖ Landesregierung hat für sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,-- für die Heizperiode 2024/2025 beschlossen.
Der NÖ Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes der Betroffenen zu beantragen und zu prüfen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Anträge können von 21.10.2024 bis 31.03.2025 bei der Gemeinde gestellt werden.
NÖ WOHNBONUS
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 15.10.2024 den NÖ Wohnbonus beschlossen. Diese Unterstützung soll dazu beitragen, die finanzielle Situation der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher zu entlasten.
Der NÖ Wohnbonus kann online von 21.10 bis 15.12.2024 beantragt werden.
Den NÖ Wohnbonus können jene Haushalte erhalten, deren jährliches Bruttoeinkommen folgende Einkommensgrenzen (höchstzulässiges Jahreshaushaltseinkommen) nicht übersteigen:
a) 18.000 Euro, wenn an einer Adresse eine einzige Person ihren Hauptwohnsitz hat
b) 45.000 Euro, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz haben
Förderhöhe
Die Förderhöhe ist von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung die Voraussetzungen erfüllen, abhängig. Der Zuschuss beträgt für die erste Person im Haushalt € 80,- und für jede weitere Person € 30,-.
Hier können Sie den Antrag stellen NÖ Wohnbonus - Land Niederösterreich.