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Den NÖ Heizkostenzuschuss können NÖ Landesbürgerinnen und Landesbürger erhalten, die einen Aufwand für Heizkosten haben und deren monatliche Brutto-Einkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten.
Der NÖ Heizkostenzuschuss kann beim zuständigen Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Nähere Einzelheiten (z.B. Einkommensgrenzen) finden Sie in den Richtlinien samt Erläuterungen auf der Homepage der NÖ Landesregierung.
https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html
Anträge können vom 22. Oktober 2025 bis spätestens 31. März 2026 bei der Gemeinde gestellt werden können.
Mitzubringen sind folgende Unterlagen:
Antrag_NÖ_Heizkostenzuschuss_2025_2026