Das Land NÖ unterstützt physische und juristische Personen in Form einer finanziellen Beihilfe zur Beseitigung von Schäden durch Naturkatastrophen.
INFO‘ s:
- Betroffene Personen melden sich bitte am Gemeindeamt
- Die Schäden sollten dokumentiert werden (Fotos)
- Gesamtschäden unter € 1.000,- können in der Regel nicht berücksichtigt werden
- Die Begutachtung erfolgt durch einen Sachverständigen seitens des Gebietsbauamtes
- Berechnungs- und Bewertungsgrundlage sind die Kosten für die Wiederherstellung des früheren Zustandes
Weitere Informationen finden Sie unter nachstehendem Link:
Katastrophenbeihilfe für Private - Förderung - Land Niederösterreich (noel.gv.at)