Katastrophenbeihilfe für Private

Veröffentlichungsdatum17.09.2024Lesedauer< 1 MinuteKategorienGemeinde
Hochwasser

Das Land NÖ unterstützt physische und juristische Personen in Form einer finanziellen Beihilfe zur Beseitigung von Schäden durch Naturkatastrophen.

INFO‘ s:

  1. Betroffene Personen melden sich bitte am Gemeindeamt
  2. Die Schäden sollten dokumentiert werden (Fotos)
  3. Gesamtschäden unter € 1.000,- können in der Regel nicht berücksichtigt werden
  4. Die Begutachtung erfolgt durch einen Sachverständigen seitens des Gebietsbauamtes
  5. Berechnungs- und Bewertungsgrundlage sind die Kosten für die Wiederherstellung des früheren Zustandes

 Weitere Informationen finden Sie unter nachstehendem Link:

Katastrophenbeihilfe für Private - Förderung - Land Niederösterreich (noel.gv.at)