Hundekot: Was sind meine Pflichten?

Veröffentlichungsdatum02.05.2024Lesedauer2 MinutenKategorienGemeinde
Hundekot

Auch in ländlichen Regionen wo es „viel Natur“ gibt, können die Exkremente von Hunden zu Problemen führen. Vor allem in Gebieten oder an Wegen, an denen viel spaziert wird, gibt es Probleme mit den Hinterlassenschaft der Vierbeiner. Leider kommt es in letzter Zeit vermehrt dazu, dass Hundehalter die Hinterlassenschaften ihrer Hunde nicht wie im Hundehaltegesetz festgelegt beseitigen.

In § 8 Abs. 2 NÖ Hundehaltegesetz wird vorgeschrieben, dass der Hundeführer die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich (…) hinterlässt, unverzüglich beseitigen und entsorgen muss.

Es werden leider auch landwirtschaftliche Grünflächen und Privatgrundstücke für den Auslauf und Laufenlassen des Hundes genutzt und das „Häufchen“ nicht entfernt. Das ist aus menschlicher Sicht für den Besitzer des Grundstückes ärgerlich, wenn dieser dann den Hundekot anderer entfernen muss. Rechtlich betrachtet gilt jedoch auch hier Vorsicht, denn das Betreten von Privatgrundstücken stellt eine Verletzung der Eigentumsrechte dar und es kommt noch die Verunstaltung und Beschädigung des Grundstückes hinzu. 

Für die Landwirtschaft besteht noch eine weitere große Gefahr: Neospora Caninum – ein Parasit der im Hundekot oft unbemerkt für den Hundebesitzer vorkommt und entweder über das Futter aufgenommen wird oder schon bei der Geburt von der Rüdin übernommen werden kann. Befallene Hunde tragen den Erreger meist für immer in sich. 
Dieser stellt weltweit die Hauptursache für Fehlgeburten bei Rindern dar. Da es für die Rinder keine Behandlungsmöglichkeit gibt, ist die Vermeidung von Hundekot in Wiesen/Feldfutter die einzige Maßnahme dagegen.

Im Sinne eines guten Miteinanders möchten wir alle Hundebesitzer auf diesem Wege ersuchen die Exkremente ihres Hundes immer aufzusammeln und richtig im Restmüll zu entsorgen. In der Gemeinde Schweiggers stehen hierfür auch Spender mit Hundekotbeuteln zur freien Entnahme zur Verfügung. (Hauptplatz 30 und bei Mariensäule, Kinderspielplatz)


Factbox:

- Neospora Caninum ist für 20% der Fehlgeburten bei Rindern verantwortlich.
- Hauptüberträger auf die Rinder sind Hunde über Ihre Exkremente.
- Es gibt keine Behandlung für ein befallenes Rind.
- Die Erreger können im Hundekot bis zu 2 Jahre überleben.